Deine Website

Was die Website einer Ferienwohnung in Spanien wirklich braucht

Veröffentlicht am Vom Team von Bellevila

Die meisten Leitfäden über Websites für Ferienvermietung zählen Funktionen auf. Dieser zählt Pflichten auf und sagt vor allem, was du dir sparen kannst. Ein guter Anbieter sollte genau dort anfangen.

Bildschirmfoto der Website von Villa Serena Cala Nova mit Galerie und Verfügbarkeitssuche.

Fang mit dem an, was das Gesetz dich zeigen können lässt

Im Dezember 2024 schuf Spanien ein einheitliches Mietregister und einen digitalen One-Stop-Shop für Kurzzeitvermietungen, mit dem Königlichen Dekret 1312/2024 vom 23. Dezember, veröffentlicht im spanischen Staatsanzeiger am 24. Dezember 2024. Es trat am 2. Januar 2025 in Kraft und seine Bestimmungen entfalteten ihre Wirkung am 1. Juli 2025.

Dieses staatliche Einheitsregister gibt es nicht mehr. Der Oberste Gerichtshof hat es 2026 in drei Urteilen seiner Dritten Kammer für nichtig erklärt: dem vom 19. Mai über die Klage der Generalitat Valenciana, dem vom 21. Mai über die Klage der Verbände der Ferienapartments von Barcelona und Girona und dem vom 1. Juni über die Klage der Region Murcia. Alle drei sind sich im Kern einig: dem Staat fehlte die Zuständigkeit, ein nationales Register zu errichten, das sich mit den Registern überschneidet, die die autonomen Regionen bereits führen.

Es lohnt sich, das Aufgehobene von dem zu trennen, was weiter gilt, denn das ist nicht dasselbe. Aufgehoben werden die Vorschriften des Dekrets, die das Verfahren des staatlichen Einheitsregisters und seine Nummer regelten, darunter die Artikel 5, 8, 9 und 10 sowie Teile der Artikel 1, 2, 6 und 12. Weiter gelten die Tourismusregister der einzelnen autonomen Regionen, die dir deine Nummer tatsächlich geben, und weiter gilt der digitale One-Stop-Shop mit den Pflichten der Plattformen zur Datenübermittlung. Der Oberste Gerichtshof selbst stellte in einem späteren Beschluss klar, dass Artikel 6 nicht vollständig aufgehoben wird, sondern nur in dem, was sich auf das Verfahren des Einheitsregisters und seine Nummer bezog.

Und jetzt der praktische Teil, der sich kaum ändert. Deine Nummer ist weiterhin die aus dem Tourismusregister deiner autonomen Region, und da geht jede ihren eigenen Weg: frag bei deiner nach, bevor du etwas voraussetzt. Vernünftig ist weiterhin, dass deine Website sie zeigen kann, denn wenn es eines Tages verlangt wird, willst du nicht davon abhängen, dass jemand deinen Code anfasst.

Dieser Abschnitt wurde am 31. Juli 2026 gegen die konsolidierte Fassung des spanischen Staatsanzeigers geprüft, die die drei Aufhebungen bereits vermerkt. Das ist ein Feld, das sich in einem Jahr dreimal bewegt hat, also schau noch einmal nach, wenn du das viel später liest.

Was ein Reisender in dreißig Sekunden sucht

Wer auf der Website einer Unterkunft landet, kommt nicht zum Lesen. Er kommt, um vier Dinge zu prüfen und zu entscheiden, ob er weitermacht oder zum Portal zurückgeht.

  • Fotos, die der Wirklichkeit ähneln und schnell laden.
  • Der Preis für seine Daten, kein Ab-Preis, den es dann nicht gibt.
  • Ob frei ist, und damit meinen wir wirklich frei, keine Anfrage, die morgen beantwortet wird.
  • Wie man bucht und wer am anderen Ende ist, wenn etwas schiefgeht.

Wenn deine Website diese vier Fragen nicht auf dem ersten Bildschirm beantwortet, ist der Rest der Website egal. Das ist der Maßstab, mit dem du jedes Angebot beurteilen solltest, das man dir macht.

Was darunter liegt und nie zu sehen ist

Drei Dinge glänzen in keiner Demo und sind genau die, die dir Ärger ersparen.

  • Ein Kalender, der mit den Portalen synchronisiert ist, auf denen du schon bist. Ohne ihn verkaufst du dieselbe Nacht zweimal, und es geht nicht darum ob, sondern wann.
  • Eigene, aktuelle Rechtstexte: Bedingungen, Datenschutz und die Angaben, die deine Region verlangt.
  • Sprachen und die Tags, die Google sagen, welche Version es welchem Besucher zeigen soll. Wenn dein Markt international ist, ist das kein Extra.

Was du nicht brauchst

Und jetzt der Teil, der in solchen Leitfäden meist fehlt. Für eine Ferienwohnung, oder für drei, wird einiges als unverzichtbar verkauft, das es nicht ist.

  • Ein Firmenblog, den du nie schreiben wirst. Lieber gar keiner als einer mit zwei Beiträgen von vor drei Jahren.
  • Ein Live-Chat, wenn zu vernünftigen Zeiten niemand am anderen Ende sitzt. Eine sichtbare Telefonnummer funktioniert besser.
  • Animationen und Effekte, die das Laden verzögern. Geschwindigkeit verkauft, der Effekt nicht.
  • Ein jährlicher Relaunch. Die Website einer Unterkunft altert gut, solange Fotos und Preise aktuell sind.

Die drei Wege und was jeder im Unterhalt kostet

Sie selbst mit einem Baukasten zu bauen ist am Anfang billig und im Unterhalt teuer, denn die echten Kosten sind nicht das Design, sondern Kalender und Preise das ganze Jahr über synchron zu halten. Eine Agentur zu beauftragen gibt dir eine maßgeschneiderte Website und bindet dich für jede Änderung an sie. Der dritte Weg ist ein Dienst, der sie aus deinem Inserat erzeugt und die Pflege übernimmt, und das ist genau das, was wir machen, weshalb wir hier keine Neutralität vortäuschen werden.

Preise von Dritten geben wir hier nicht an, weil wir sie nicht einzeln geprüft haben, und eine Tabelle mit fremden Preisen ohne Prüfung zu veröffentlichen wäre genau das Gegenteil von dem, was wir von anderen verlangen. Unsere stehen auf der Preisseite.

Woran du merkst, dass deine funktioniert

An zwei Fragen im Monat. Wie viele Leute kamen auf die Website und wie viele haben am Ende geschrieben oder gebucht? Und von denen, die gebucht haben, wie viele kamen von einem Portal, um zu prüfen, ob du eine eigene Website hast? Wenn die zweite Zahl wächst, läufst du richtig, auch wenn sich die Gesamtzahl erst später bewegt.

Füge den Link deines Inserats ein und sieh, wie deine aussieht

Häufige Fragen

Muss ich die Registernummer auf meiner eigenen Website zeigen?

Deine Nummer ist die aus dem Tourismusregister deiner autonomen Region. Das staatliche Einheitsregister, das das Königliche Dekret 1312/2024 geschaffen hatte, wurde 2026 vom Obersten Gerichtshof aufgehoben, also gilt der Verweis auf diese staatliche Nummer nicht mehr. Ob sie zusätzlich auf deiner Website stehen muss, hängt von den Regeln deiner Region ab: frag dort nach und habe in jedem Fall eine Website, die sie ohne Umbau zeigen kann. Geprüft am 31. Juli 2026.

Brauche ich eine Buchungsmaschine oder reicht ein Kontaktformular?

Wenn du innerhalb von Minuten antwortest und wenige Einheiten hast, reicht ein Formular. Sobald du Stunden zum Antworten brauchst, verlierst du Buchungen, die schon entschieden waren. Unser Maßstab: die Buchungsmaschine hört auf optional zu sein, sobald du eine Antwort am selben Tag nicht garantieren kannst.

Was passiert, wenn ich dieselbe Nacht im Portal und auf meiner Website verkaufe?

Dann hast du eine Doppelbuchung und ein Problem mit zwei Personen gleichzeitig. Das verhindert ein Kalender, der per iCal mit allen Kanälen synchronisiert ist, auf denen du bist. Es ist das unauffälligste Teil einer Unterkunfts-Website und das, welches den meisten Ärger erspart.

In wie vielen Sprachen sollte meine Website sein?

In denen deiner echten Gäste, nicht in allen, die dein Anbieter kann. Schau, woher deine Buchungen des letzten Jahres kamen, und fang dort an. Spanisch und Englisch decken die meisten Fälle in Spanien ab; die dritte entscheidet meist deine Region.

Brauche ich einen Blog auf der Website meiner Unterkunft?

Nur wenn du ihn auch schreibst. Ein Blog mit zwei Beiträgen von vor drei Jahren wirkt verlassen und schadet. Wenn du keine Zeit hast, steck den Aufwand in die Fotos und in aktuelle Preise, denn genau darauf schaut, wer buchen will.